Grundsicherungsamt

Das Grundsicherungsamt gewährt Hilfe für nicht erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt wegen niedrigen Einkommens nicht allein bestreiten können oder über kein Einkommen verfügen sowie Grundleistung für Personen über 65 Jahre. Dabei geht es auch darum, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Es werden außerdem Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfen für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfe in anderen Lebenslagen sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Zum Aufgabenspektrum dieses Fachamtes gehört auch der Bereich „Wohnen“.  Hier kann Wohngeld für Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Barnim, außer der Stadt Eberswalde, beantragt werden.

Kontakt

03334 / 214 1300

03334 / 214 2300

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Sprechzeiten

  • Termin nach Vereinbarung
  • Dienstag: 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • zusätzlich: Montag, Mittwoch bis Freitag nach Vereinbarung
Paul-Wunderlich-Haus-C
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